PARKORDNUNG

  1. Malchower Affenwald und Rodelbahn

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher

    Für Sie beginnen jetzt einige Stunden des Entdeckens und Erlebens. Bei aller Freude bitten wir Sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer acht zulassen. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Überdies bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln, die unserer Allgemeinen Geschäftsgrundlagen darstel­len, genau zu beachten, um dadurch Mißstimmigkeiten auszuschließen.

     

    1. Parken

    Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung . Um den störungsfreien Verkehr auf diesem Areal zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Ver­kehr stark behindern, müßten wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen.

    Achten Sie bitte bei Verlassen Ihres Wagens darauf, daß Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurücklassen.

    Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosionen und Feuer zurückzu­führen sind und bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch andere, können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Betriebsange­hörige unserer Einrichtung verursacht wurde. Schadensersatz kann aber nur geleistet werden, wenn Sie den Schaden vor Verlassen des Parkplatzes unserem Personal melden, soweit diese Schadensmeldung zumutbar war.

     

    1. Eintrittspreise

    Der Affenwald darf nur mit gültigen Eintrittskarten an dem gekennzeichneten Eingang für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Eintrittskarten sind nur am Tage des Kaufs gültig. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Geheges.

    Personen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluß stehen, kann der Zutritt ins Gehege verweigert oder können vom Parkgelände verwiesen werden.

     

    1. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
    2. a) Hunde sind willkommene Gäste auf dem gelände der Sommerrodelbahn, dürfen aber aus Sicherheitsgründen nicht den Affenwald betreten. Andere Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
    3. b) Sämtliche Kinderwagen sind vom Besuch des Affenwaldes ausgeschlossen.
    4. c) Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Nutzen Sie für Zigarettenreste die aufgestellten Behälter.
    5. d) Besucher dürfen die gekennzeichneten Wege und Plätze nicht verlassen.
    6. e) Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) sind auf dem Gelände des Parks nicht gestattet.
    7. f) Den Anordnungen des Personals des Parks ist im eigenen Interesse Folge zu leisten.
    8. Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Kofferradios, Kassettenrecordern usw. ist untersagt.

     

    1. Besondere Hinweise für den Besuch des Affengeheges.
    2. Sicherheitsabsperrungen und Zäune dienen Ihrer persönlichen Sicherheit.

           Jedes Überklettern bedeutet Gefahr und ist strengstens verboten .

    1. Für das Affengehege besteht Fütterungsverbot.
    2. Jegliches Beunruhigen, Necken usw. der Tiere ist untersagt.

     

    1. Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Freizeitpark

    Die Einrichtungen im Malchower Affenwald und Rodelbahn stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung ( nach Fertigstellung )zur Verfü­gung. Bitte beachten Sie jeweils die Anweisungen des Bedienungspersonals. Sollten Sie mutwillig die Benutzungshinweise und Bedienungsanleitungen sowie die Anweisungen des Bedienungspersonals mißachten, so kann das Bedienungspersonal Sie von der Benutzung der Einrichtungen ausschließen, ohne daß dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange ,,vorzudrängen".

    Sie haften für alle Schäden, die durch Mißachtung der Benutzeranleitungen oder durch mutwillige Beschä­digung entstehen.

     

    1. Aufsichtspflicht

    Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

     

    1. Haftungsbeschränkungen

    Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind, insbesondere wird auch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen.

     

    1. Schadensmeldungen

    Alle Einrichtungen unserer Einrichtung werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eige­nes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Geländes bei unserem Personal. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, daß aus einem Vor­kommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.

    Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.

     

    1. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen

    Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Parks wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.

     

    Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, daß das Recht am eigenen Bild für Presse- und Werbe­aufnahmen der Parköffentlichkeitsarbeit dem Tier- & Freizeitpark übertragen wird.

     

    1. Hausrecht

    Der Freizeitpark ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßi­gen Eintrittsausweis auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen.

     

    Und nun wünschen wir Ihnen einen unbeschwerten und schönen Tag und viel Vergnügen in unserer Einrichtung.


Öffnungszeiten

-Winterpause-

 

Vom 01.11.2023 bis 31.03.2024 sind der Affenwald und die Rodelbahn geschlossen.

 

 

Ab 01.04.2024 starten wir in die neue Saison.

 

 


WICHTIG: Rodeln ab 3 Jahre!
Aus Sicherheitsgründen können keine Kinderwagen, Buggy, Bollerwagen etc. und Hunde mit in den Affenwald. 

Bei uns ist keine EC- bzw. Kreditkartenzahlung möglich!

Für einen sorgenfreien Spaßtag:


► Imbiss, Softdrinks und Eis
► Familienfreundliche WC's
► Spielplatz für Kleinkinder

 

zu den Ticketpreisen

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